Anfang Dezember 2025 hat das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) eine neue Version von ZUGFeRD veröffentlicht: Version 2.4, identisch mit dem französischen Pendant Factur-X 1.08. Seit dem 15. Januar 2026 ist sie offiziell in Kraft.
Wenn du gerade denkst “Muss ich jetzt schon wieder was ändern?” – wahrscheinlich nicht. Aber es lohnt sich zu verstehen, was passiert ist und warum.
Was ist passiert?
ZUGFeRD wird von FeRD gepflegt, in Zusammenarbeit mit der französischen FNFE-MPE. Beide Organisationen entwickeln das Format gemeinsam weiter. Dass Deutschland und Frankreich hier zusammenarbeiten, ist kein Zufall: Beide Länder treiben die E-Rechnung in Europa voran, und ein gemeinsamer Standard macht grenzüberschreitendes Arbeiten einfacher.
Am 4. Dezember 2025 wurde Version 2.4 veröffentlicht. Sie ersetzt Version 2.3 als aktuelle Fassung und ist seit dem 15. Januar 2026 gültig. Der kostenlose Download steht auf der FeRD-Website bereit.
Was ist neu? Und was bedeutet das für dich?
Die Änderungen in ZUGFeRD 2.4 betreffen vor allem die technische Basis und einige Spezialfälle. Für die meisten kleinen Unternehmen ändert sich im Alltag wenig. Trotzdem hier die Übersicht:
Unterpositionen auf Rechnungen
In der vorherigen Version konnte eine Rechnung Positionen haben – Zeile 1, Zeile 2, Zeile 3. Aber was, wenn eine Position selbst Unterpunkte braucht?
Beispiel: Ein Bauunternehmen stellt eine Rechnung über ein Sanierungsprojekt. Position 1 ist “Rohbauarbeiten”, darunter fallen Abriss, Mauerwerk und Betonarbeiten. Bisher war das in ZUGFeRD nicht standardisiert abbildbar. Ab Version 2.4 geht das – und zwar umsatzsteuerkonform.
Betrifft dich das? Wenn du als Freelancer, Berater oder kleiner Handwerksbetrieb arbeitest und deine Rechnungen fünf bis zehn Positionen haben: nein. Unterpositionen sind relevant für komplexe Projekte mit verschachtelten Leistungsverzeichnissen. Im Baugewerbe, bei Großprojekten, in der Industrie.
Steuerliche Anpassungen nach BMF-Schreiben
Das Bundesfinanzministerium hat am 15. Oktober 2025 ein Schreiben zur E-Rechnung veröffentlicht, das klarstellt, wie E-Rechnungen in der Praxis funktionieren sollen. ZUGFeRD 2.4 setzt diese Klarstellungen direkt um.
Was heißt das konkret? Das BMF hat unter anderem präzisiert, welche Fehler in E-Rechnungen welche Konsequenzen haben und wie der Vorsteuerabzug bei Hybridformaten wie ZUGFeRD funktioniert. Der strukturierte XML-Teil ist rechtlich maßgeblich – nicht die PDF-Ansicht. ZUGFeRD 2.4 bildet diese Regeln sauber ab.
Technische Basis aktualisiert
ZUGFeRD basiert auf einem internationalen Standard namens UN/CEFACT CII. Die Vorgängerversion nutzte die Spezifikation D16B, die neue Version setzt auf D22B.
Das ist rein technisch und für dich als Anwender nicht spürbar. Aber es ist der Grund, warum die Versionsnummer hochgegangen ist: Die Grundlage wurde modernisiert.
Rückwärtskompatibel
Der wichtigste Punkt für die Praxis: ZUGFeRD 2.4 ist vollständig rückwärtskompatibel. Rechnungen, die mit älteren ZUGFeRD-Versionen erstellt wurden, funktionieren weiterhin. Es gibt keinen Bruch. Niemand muss alte Rechnungen nochmal erstellen oder archivierte Dokumente anpassen.
Aktualisierte Validierung
Alle fünf ZUGFeRD-Profile (MINIMUM, BASIC-WL, BASIC, EN 16931/COMFORT und EXTENDED) haben eigene Validierungsartefakte bekommen, die gemäß der europäischen Norm EN 16931 aktualisiert wurden. Das betrifft die Prüfregeln, mit denen Software testen kann, ob eine Rechnung formal korrekt ist.
Für dich als Anwender bedeutet das: Wenn deine Software ZUGFeRD 2.4 unterstützt, werden Fehler in Rechnungen zuverlässiger erkannt, bevor du sie verschickst.
Muss ich jetzt etwas tun?
Kurze Antwort: Kommt drauf an, wie du deine E-Rechnungen erstellst.
Du nutzt Einfache-eRechnung.de: Nein, du musst nichts tun. Die Aktualisierung auf ZUGFeRD 2.4 läuft bei uns. Du schickst deine PDF wie gewohnt per E-Mail, den Rest erledigen wir.
Du nutzt eine andere Buchhaltungs- oder Rechnungssoftware: Frag bei deinem Anbieter nach, ob ZUGFeRD 2.4 unterstützt wird oder wann ein Update kommt. Die meisten Softwarehersteller arbeiten daran. Solange dein Tool ZUGFeRD 2.x erstellt (also Version 2.0 oder höher mit dem richtigen Profil), erfüllst du die gesetzlichen Anforderungen. Du bist nicht gezwungen, sofort auf 2.4 zu wechseln.
Du erstellst noch gar keine E-Rechnungen: Dann ist die Versionsnummer erstmal zweitrangig. Deine erste Frage sollte sein: Wann muss ich damit anfangen? Laut §27 Abs. 38 UStG läuft die Übergangsphase. Wenn du anfängst, fang direkt mit der aktuellen Version an – aber der erste Schritt ist überhaupt anzufangen.
Typische Fragen
“Sind meine alten ZUGFeRD-Rechnungen jetzt ungültig?”
Nein. ZUGFeRD 2.4 ist rückwärtskompatibel. Rechnungen in Version 2.0, 2.1 oder 2.3 bleiben gültig. Du musst nichts nachbessern.
“Muss ich meine Software sofort updaten?”
Nicht sofort. Die gesetzliche Anforderung ist, dass dein Format dem europäischen Standard EN 16931 entspricht. Das tun ZUGFeRD-Versionen ab 2.0 (mit dem richtigen Profil). Die Version 2.4 bringt Verbesserungen, aber sie macht ältere Versionen nicht ungültig.
“Wird ZUGFeRD 2.3 abgeschaltet?”
Nein. Es gibt keinen Stichtag, ab dem 2.3 nicht mehr funktioniert. Die ältere Version wird von Softwareherstellern perspektivisch weniger gepflegt werden, aber das ist ein gradueller Übergang.
“Was hat das mit XRechnung zu tun?”
Nichts direkt. XRechnung ist ein eigenständiges Format, das vor allem im Behördenbereich (B2G) verwendet wird. Beide Formate basieren auf EN 16931. ZUGFeRD ermöglicht es auch, die CIUS XRechnung als Referenzprofil einzubinden – aber wenn du ZUGFeRD oder XRechnung nutzt, ändert sich durch Version 2.4 an dieser Entscheidung nichts.
Was kommt als Nächstes?
Die E-Rechnung ist kein abgeschlossenes Thema. Auf EU-Ebene konkretisiert sich der Fahrplan: Mit der Initiative “VAT in the Digital Age” (ViDA) wird die E-Rechnung ab Juli 2030 auch für grenzüberschreitende B2B-Geschäfte verpflichtend. Dazu kommt ein EU-weites digitales Meldesystem.
Deutschland ist mit seiner nationalen E-Rechnungspflicht seit 2025 auf diesem Weg schon unterwegs. Formate wie ZUGFeRD, die auf der europäischen Norm EN 16931 basieren, sind dafür gut aufgestellt.
Für dich als kleines Unternehmen heißt das: Die Richtung ist klar. Wer sich jetzt mit E-Rechnungen beschäftigt, muss in ein paar Jahren nicht nochmal von vorne anfangen. ZUGFeRD 2.4 ist ein Zwischenschritt auf einem Weg, der weitergeht.
Quellen
- FeRD: Neue ZUGFeRD-Version 2.4 veröffentlicht – Pressemitteilung vom 04.12.2025
- FeRD: ZUGFeRD-Download – Version 2.4 seit 15.01.2026
- BMF-Schreiben vom 15.10.2025 zur E-Rechnung – Einführung der obligatorischen E-Rechnung
- §14 UStG – Ausstellung von Rechnungen – Definition E-Rechnung
- §27 Abs. 38 UStG – Übergangsregelungen – Fristen für den Versand
- FeRD / EN 16931 – Europäischer Standard für E-Rechnungen
- FeRD: EU konkretisiert Fahrplan für eRechnung – ViDA-Fahrplan, Meldung vom 26.03.2026
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