E-Rechnung verstehen. Ohne Juristendeutsch.
Die E-Rechnungspflicht klingt kompliziert. Ist sie auch – auf dem Papier. Hier erklären wir dir, was du wirklich wissen musst.
Ratgeber
Die wichtigsten Themen ausführlich erklärt.
E-Rechnung Pflicht 2027/2028
Wer muss wann E-Rechnungen verschicken? Welche Ausnahmen gibt es? Was passiert, wenn du es nicht machst? Ein praktischer Überblick.
Ratgeber lesenZUGFeRD einfach erklärt
Was ist ZUGFeRD? Wie unterscheidet es sich von XRechnung? Warum ist es für die meisten Selbstständigen das bessere Format? Hier findest du Antworten.
Ratgeber lesenHäufige Fragen
Schnelle Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Ja, wenn du Rechnungen an andere Unternehmen (B2B) stellst. Die Größe deines Betriebs spielt keine Rolle – auch Einzelunternehmer sind betroffen. Es gibt Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro und Kleinunternehmer nach § 19 UStG.
Für B2B-Kunden leider nicht mehr. Ein PDF ist keine E-Rechnung, weil es nicht maschinenlesbar ist. Du brauchst ein Format wie ZUGFeRD oder XRechnung. Die gute Nachricht: Mit Einfache-eRechnung.de schickst du uns dein PDF, und wir machen eine E-Rechnung daraus.
Beide sind gültige E-Rechnungsformate. ZUGFeRD ist ein PDF mit eingebetteten Daten – sieht aus wie eine normale Rechnung und lässt sich maschinell verarbeiten. XRechnung ist reines XML ohne PDF, wird vor allem von Behörden verlangt. Für die meisten Geschäftskunden passt ZUGFeRD besser.
Auf einen Blick
Die wichtigsten Fakten kompakt zusammengefasst.
Zeitplan
- Seit 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können
- Bis Ende 2026 Übergangsfrist für Papier/PDF
- Ab 2027 E-Rechnung Pflicht (mit Ausnahmen)
- Ab 2028 Volle Pflicht im B2B-Regelfall
Gültige Formate
- ZUGFeRD 2.x PDF + eingebettete XML-Daten
- XRechnung Reines XML (ohne PDF)
- Factur-X Französische ZUGFeRD-Variante
Einfache-eRechnung.de erstellt ZUGFeRD 2.4 – das am weitesten verbreitete Format im deutschen B2B.
Wer ist betroffen?
- Alle B2B-Rechnungen im Inland
- Unabhängig von Unternehmensgröße
- Auch Einzelunternehmer und Freiberufler
Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen unter 250 €, Privatkunden (B2C), steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 8-29 UStG.
Bereit für die E-Rechnung?
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